Technische Aufsicht des Bauherrn
- Kontrolle der Qualität der durchgeführten Arbeiten
- Kontrolle des Arbeitsverfahrens und Zeitplans und seine Aktualisierung
- Organisation der Kontrolltage und Protokollführung über solche Kontrolltage
- Kontrolle der durchgeführten Leistungen
- Verfolgung von Änderungen im Projekt – „Änderungsblätter“ und ihre Verteilung
- Verhandlung über Nachträge zum Werkvertrag und Vorbereitung der Nachträge zum Unterschreiben
- Genehmigung der vorgelegten Proben und technologischer Verfahrensweisen
- Werk-Teilübernahme
- Aufsicht über notwendige Prüfungen
- Aufsicht über Erarbeitung der Dokumentation der faktischen Durchführung
- Aufsicht über Beseitigung von Mängeln und Arbeitsrückständen in festgestellter Frist und Qualität
- Verhandlung über Kundenänderungen und Aufsicht
- Koordinierung von Kundenänderungen beim Bau